Normierung und Arbeitsschutz im Büro

Normierung und Arbeitsschutz im Büro

Normen, Gesetze, Verordnungen, Regeln – der Fokus des vielschichtigen Normen- und Regelwerks liegt auf dem Arbeitsschutz der Arbeitnehmer. Jetzt mehr erfahren und den Überblick behalten.

Normen, Gesetze, Verordnungen, Regeln – die Anzahl der Vorschriften für Büroeinrichtung ist beeindruckend. Der Fokus des vielschichtigen Normen- und Regelwerks liegt auf dem Arbeitsschutz der Arbeitnehmer, um ermüdungsfreies Arbeiten ebenso wie die Produktivität der Unternehmen und Betriebe zu ermöglichen.

Mit dem Blatt Papier geht es los: DIN A4 kennt jeder. Als Norm flattert das Format täglich über unseren Schreibtisch, durch die Büros in vielen Teilen der Welt. Normen definieren tatsächlich jeden Winkel des Arbeitsplatzes – bis hin etwa zur DIN 4556 für «Fußstützen für den Büroarbeitsplatz». Was auf den ersten Blick verwirrend detailliert ist, sorgt oft, etwa beim Gesundheitsschutz, für gute Arbeitsverhältnisse. So können die Vorgaben gute Helfer sein, um eine Büroeinrichtung von langfristigem Bestand zu planen. Früher oder später beschäftigt sich jedes Unternehmen mit den Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Teilweise verlangt es der Gesetzgeber. Größtenteils jedoch geht es dabei um Motivation und allgemeines Wohlbefinden der Angestellten am Arbeitsplatz – sichtbare Fürsorge des Arbeitgebers als Teil einer gegenseitigen Loyalität verstanden.

 

Übersicht über rechtliche Regeln für die Büroplanung

Ein wichtiger Punkt der Büroeinrichtung und Gestaltung ist die Beschaffung der Büromöbel, das sicher ist und die Arbeit leicht macht. Gekennzeichnete Möbel erfüllen technische und formelle Voraussetzungen – etwa bei Fragen der Ergonomie – und machen den Einkauf leichter. Normen haben nicht die rechtliche Aussagekraft wie Gesetze oder Verordnungen. Jedes Unternehmen kann zum Beispiel seine eigene «Regel» aufsetzen. In grober Zusammenfassung lässt sich zumindest eine hierarchische Reihenfolge aufstellen:

  • Gesetz: z.B. das Arbeitsschutzgesetzgesetz («Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.»)
  • Verordnung: z.B. die Arbeitsstättenregelung ASR (D), die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (CH) oder auch Regeln zur Arbeitsmedizin
  • Norm: Hierunter fallen die bekannteren freiwilligen Standards der DIN (Deutsches Institut für Normung) und der SNV (Schweizerische Normen-Vereinigung), EN (Europäische Norm) oder ISO (International Organization for Standardization)
  • Bestimmung: z.B. weitere Regelungen zu Büroarbeitsplätzen oder Schutz gegen Sonneneinstrahlung (in Deutschland durch die DGUV)

 

Normierung und Arbeitsschutz

Normen für die Einrichtung von Büros und Arbeitsplätzen sind rechtlich nicht verbindlich – jedoch können zusätzlich andere Vorgaben der gesetzlichen Anforderungen an Arbeitsplätzen als Hilfe dienen. Normen kommt im Rahmen der Dokumentation oder Arbeitsmedizin allerdings eine zentrale Rolle zu, vor allem bei der Benennung der Norm im Zusammenhang mit der Produktsicherheit (ProdSG) und bei den gekennzeichneten Normen zum Arbeitsschutz. Hier ist die Kommission für Arbeitsschutz und Normung KAN verantwortlich. Sie vertritt die Interessen des Arbeitsschutzes bei der Normgebung.

Normen für Büromöbel und Einrichtung

DIN EN 527, DIN EN 1335 sowie DIN 5034 und DIN 5035 – und fertig ist die Einrichtung des Büros. Diese Normenreihen bilden das Grundvokabular des Mobiliars ab: «Büro-Arbeitstische» (DIN EN 527), «Büro-Arbeitsstühle» (DIN EN 1335) und das Licht in natürlicher oder künstlicher Form (DIN 5034 und 5035). Ferner gelten noch normative Festlegungen, wie die detaillierteren Anforderungen für Arbeit an Bildschirmgeräten DIN EN ISO 9241 mit Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung. DIN 4543 definiert die Flächen für die Aufstellung von Büromöbeln, während die Flächen für Kommunikationsarbeitsplätze in der DIN 16555 formuliert sind.

 

Akustik

Am Beispiel der Akustik, bzw. dem Lärmschutz lässt sich darüber hinaus die Verzahnung weiterer Regeln erklären. Grundlage bildet hier die Arbeitsstättenregelung ASR für die technische Gestaltung des Arbeitsplatzes. Bei der Akustik im Arbeitsschutz greift die Regelung ASR A3.7 mit Voraussetzungen u.a. zur Gestaltung der Akustik in Büroräumen. Darüber hinaus definiert die Richtlinie VDI 2569 die Regelungen der ASR zusätzlich. Sie differenziert dann zwischen Einzel- und Mehrpersonenbüros, wo der Schall anders absorbiert und geleitet werden sollte. So können in Großraumbüros, bzw. Mehrpersonenbüros etwa zusätzlich auch Stellwände zur Schallabsorption genutzt werden.

 

Bild: Prefom, Akustik am Arbeitsplatz. 

 

Normierung in Deutschland: DIN und VDI

Das Deutsche Institut für Normung e.V. erarbeitet Normen wie etwa das Format A4, ausgerichtet etwa der Anwenderfreundlichkeit. Die meisten DIN-Normen sind nicht-harmonisierte Normen und damit unverbindlich. Zur Einrichtung von Arbeitsplätzen können auch andere Auslegungen der Vorlagen aus dem Gesetz oder die technischen Richtlinien des VDI als Grundlage verwendet werden. DIN-Normen sind für die Büromöbelbranche eine wichtige Grundlage – und damit auch für Einrichter und Planer. Einen verbindlichen Charakter haben Normen nur, wenn in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen DIN und dem Europäische Komitee für Normung CEN sowie der Internationalen Organisation für Normung ISO vereinfacht den internationalen Warenverkehr. Für alle Mitglieder des CEN besteht eine Übernahmeverpflichtung für alle EN-Normen. Am Beispiel der Norm zu Arbeitstischen, DIN EN 527, zeigt das «DIN EN» die deutsche Übernahme der Europäischen Norm. Die Kennzeichnung im Nachbarland Frankreich lautet übrigens NF. 

Normierung in Österreich: Austrian Standards

In Österreich werden die sogenannten ÖNORMEN und ON-Regel vom Austrian Standards International erarbeitet. Hier gehören z.B. eine umfangreiche Beteiligung und ein entsprechender Konsens zu den obersten Prinzipien. 90 Prozent der in Österreich geltenden Normen folgen den Europäischen Standards (ÖNORMEN EN), entwickelt in den Komitees der Europäischen Normungsorganisationen, vergleichbar mit dem deutschen Vorgehen (DIN EN).

Normierung in der Schweiz: SNV

Die SNV ist die nationale Normenorganisation der Schweiz. Auch sie übernimmt alle EN-Normen in das Schweizer Normenwerk. Vorangestellt wird das Kürzel «SN» für «Schweizer Norm». Der EN-Normentext und die Nummer bleiben identisch. Ergänzt werden lediglich ein nationales Deckblatt (z.B. SN EN, DIN EN) und ein nationales Vorwort, bzw. ein Anhang. Nationale und internationale Normen haben also fast immer die gleiche Ziffernfolge. Eigene Schweizer Normen tragen das Kürzel „SNV“. Das nationale Normenkomitee INB NK 139 «Möbel» befasst sich mit Büromöbeln. Hier wird die Kooperation mit dem europäischen Normenkomitee CEN TC 207 «Furniture» und dem internationalen Normenkomitee ISO TC 136 «Furniture» verfolgt. In der Arbeitsgruppe CEN/TC 207/WG 10 „Requirements and tools for furniture circularity“ wurde im Frühjahr 2021 ein neues Projekt gestartet – zum Thema Kreislaufwirtschaft von Möbeln.

Normen für neue Arbeitswelten

Normen schaffen noch lange keine produktive oder kreative Arbeitsatmosphäre. Aber sie bringen doch eine Art Ordnung ins Büro. Viele Normen und Gesetze zur Büroeinrichtung schützen vor allem die Gesundheit der Arbeitnehmer. Die Dauerbelastung durch täglich mehrstündiges Sitzen wäre ohne Regeln für die Bauart und das Material von Bürostühlen vermutlich nicht machbar. Die Planung und Einrichtung von Büros orientieren sich nun aber zunehmend an neuen Formen der Zusammenarbeit. Die unter den Begriff New Work fallenden Formate wie freie Zeiteinteilung, befristete Projekte, die Kombination von mobiler Arbeit und Präsenzbüros aber auch neue Ansprüche an Ergonomie und Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz werden auch stetig neue Herausforderungen an die Normierung auf internationaler Ebene darstellen.

 

Bild: Neue Arbeitswelten. Quelle: Gettyimages. 

 

Weiterführende Informationen:

Eine kurze, detaillierte Übersicht der Büro-Normen bietet der Industrieverband Büro und Arbeitswelt: https://iba.online/raeume-planen/vorschriften/sonstige-nomen/

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR, oder eben Arbeitsstättenregelung, finden sich bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR.html

Übersicht über die Publikationen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: https://osha.europa.eu/de/publications

Rechtsvorschriften auf Ebene der EU und der Einzelstaaten: https://osha.europa.eu/de/safety-and-health-legislation

Die Wortlaute der DIN-Normen sind käuflich zu erwerben oder normalerweise öffentlich in sogenannten Normen-Infopoints einsehbar: https://www.beuth.de/de/normen-services/auslegestellen#/

Wie eine Norm entsteht: https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/din-norm